Urheberrecht, Kunst und Unterhaltung

Wir verfügen über eine umfassende Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts, der Kunst und der Unterhaltung, sowohl im vertraglichen als auch im prozessrechtlichen Bereich. Unsere beratende Tätigkeit bezieht sich auf Film- und Fernsehproduktionsfirmen,  Plattenfirmen, Musik-, Literatur- und Technikverlage sowie Produktionsfirmen der Unterhaltungsbranche (Verlagsverträge, Musik- und Videoproduktion, Lizenzen, Vertrieb, etc.), Modedesignfirmen und Internetinhaltszulieferer. Ebenso arbeiten wir mit führenden Werbeagenturen zusammen, die wir regelmäßig bei ihren Verträgen (Werbeverträge, Verbreitung, Schaffung, Schirmherrschaft) sowie hinsichtlich der Vertretung ihrer Rechte beraten.
Wir arbeiten auch zusammen mit berühmten Museen und anderen öffentlichen und privaten Kulturorganisationen. Wir sind als Berater beim Kauf und Verleih wichtiger Sammlungen und Kunstwerke sowie bei der Organisation von Ausstellungen, kulturellen Veranstaltungen und der Zusammenarbeit von verschiedenen Organisationen tätig.
Darüber hinaus haben wir verschiedene Stellen der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich der Fragen des geistigen Eigentums beraten.
Wir arbeiten zusammen mit Autoren und Künstlern hinsichtlich ihrer Verträge und der Verteidigung ihrer Urheberrechte sowie ihrer persönlichen Rechte. Als Anwälte arbeiten wir für führende Firmen sowohl im Management als auch in der Vertretung der Künstler.