Stiftungen

Wir verfügen über eine umfassende Erfahrung in der Branche der uneigennützigen Institutionen. Als Rechtsanwälte vertreten wir viele Stiftungen, sowohl privater wie auch staatlicher Natur. Wir haben bei der Gründung bedeutender Stiftungen zu verschiedenen Zwecken mitgearbeitet und beraten viele von ihnen hinsichtlich der normalen Verwaltung, ihrer Beziehung zum staatlichen Stiftungsprotektorat in Spanien sowie in der Entwicklung ihrer Tätigkeiten. Darüber hinaus haben wir uns an der Gründung von Verbänden beteiligt und beraten diese zu Themen der Zusammenarbeit und Entwicklung.
Unsere Kanzlei berät regelmäßig staatliche und private Körperschaften, die sowohl dem spanischen als auch dem europäischen Recht unterstellt sind, bei Verträgen im Fall von  öffentlichen Ausschreibungen für Bauarbeiten, Dienstleistungen, Versorgung und Lizenzen.
Für verschiedene Körperschaften haben wir die internen Richtlinien zur Erfüllung der Gesetzgebung hinsichtlich der Vertragsabschlüsse und zur Dokumentation der Vorgehensweise bei öffentlichen Zuschlagsverfahren und Verträgen entworfen